Freitag, 29 März 2024

KfW: Fördermöglichkeiten für altersgerechten Umbau

In den ersten beiden Teilen unserer Serie haben wir die wichtigsten Fragen rund um die KfW-Förderung beantwortet und über die Fördermöglichkeiten für den Austausch und die Optimierung von Heizungen informiert. Im dritten Teil dreht sich alles um die Fördermöglichkeiten für altersgerechten Umbau.

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(© deepvalley – stock.adobe.com)

Für den Umbau oder die Modernisierung einer bestehenden Immobilie kann es viele verschiedene Gründe geben. Wenn die Immobilie so umgebaut werden soll, dass Barrieren abgebaut werden, besserer Wohnkomfort oder besserer Einbruchschutz erreicht wird, kommt auch eine Förderung durch die bundeseigene Förderbank KfW infrage. Denn diese bietet für den altersgerechten Umbau des eigenen Hauses oder der Wohnung mit dem Programm KfW 159 einen Kredit an.
Wir erklären, wer eine Förderung erhalten kann, welche Maßnahmen konkret gefördert werden und welche Konditionen bei einem Kredit möglich sind.

 

Wer wird mit dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ gefördert?
Das Programm KfW 159 ist altersunabhängig. Gefördert werden können also nicht nur ältere Personen, sondern auch jüngere Bauherren oder Mieter. Eine Wohnung ohne Barrieren ist daher nicht nur altersgerecht, sondern auch für Menschen mit Behinderung oder für Familien mit Kindern gut geeignet.

 

Gefördert werden also alle Personen, die in Barrierereduzierung oder Einbruchschutz investieren wollen. Dazu gehören zum Beispiel:  

• Privatpersonen (Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter)
• Wohnungseigentümergemeinschaften
• Bauträger und Wohnungsunternehmen
• Wohnungsgenossenschaften
• Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

 

Was wird von der KfW gefördert?

Gefördert werden alle Baumaßnahmen an Haus oder Wohnung, mit denen Eigentümer oder Mieter Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen und den Einbruchschutz verbessern wollen.
Dazu gehören zum Beispiel folgende Maßnahmen:

• Wege zu Gebäude umbauen
• Anpassung von Eingangsbereich und Wohnungszugang
• Überwindung von Treppen und Stufen
• Anpassung der Raumaufteilung und Abbau von Schwellen  
• Umbau des Bades
• altersgerechte Assistenz­systeme und Smart­home-Anwendungen installieren oder
erweitern, die den Alltag erleichtern
• Gemeinschaftsräume schaffen oder umgestalten
• Einzelmaßnahmen zum Einbruchsschutz (z.B. Einbau oder Nachrüstung einbruchssicherer Eingangstüren, Fenster sowie der Einbau von Rollläden, Gittern oder Überfallmeldeanlagen)
• Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie
• Umbaumaßnahmen zum Status „Altersgerechtes Haus“

Wichtig ist, dass die jeweiligen Maßnahmen bei einer Immobilienfinanzierung mit KfW-Förderung den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen und von qualifizierten Fachunternehmen umgesetzt werden.

 

Wie wird altersgerechtes Umbauen gefördert?
Grundsätzlich wird altersgerechter Umbau über zwei verschiedene Möglichkeiten gefördert: über einen Zuschuss oder über einen Kredit.
Zuschuss:
Nach erfolgreicher Umsetzung muss der Zuschuss (auch Investitionszuschuss genannt) im Gegensatz zum Kredit nicht zurückgezahlt werden. Der Zuschuss für den altersgerechten Umbau wird mit dem KfW-Programm 455-B gefördert.

 

Wichtig: Die Fördermittel für diesen Zuschuss sind derzeit ausgeschöpft. Deshalb können keine Anträge mehr für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) gestellt werden. Die Kreditvariante ist hiervon nicht betroffen.

 

Kredit:
Der Kredit für altersgerechten Umbau (KfW-Programm 159) ermöglicht hingegen eine Förderhöhe von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Dieser Kredit kann in einer Gesamtsumme ausgezahlt werden oder in Teilbeträgen. Der Vorteil eines Förderkredits ist, dass die Konditionen im Vergleich zu einem normalen Kredit günstiger sind: Das liegt daran, dass die zu zahlenden Zinsen niedriger und Sondertilgungen möglich sind, was eine vorzeitige Rückzahlung ohne oder mit geringen zusätzlichen Kosten ermöglicht.  Das liegt daran, dass die zu zahlenden Zinsen niedriger sind und Sondertilgungen möglich sind, was eine vorzeitige Rückzahlung ohne oder mit geringen zusätzlichen Kosten ermöglicht. 

 

Außerdem können Antragsteller zwischen zwei Formen der Finanzierung auswählen:

 

Annuitätendarlehen:
Die Laufzeiten beim sogenannten Annuitätendarlehen liegen zwischen vier und 30 Jahren. Je nach gewählter Laufzeit beträgt die Sollzinsbindung fünf oder zehn Jahre. Die Besonderheit: Bei einem Annuitätendarlehen werden in den ersten Jahren nur Zinsen gezahlt, was die Kreditnehmer zunächst finanziell entlastet. Daher spricht man von einer tilgungsfreien Anlaufzeit. Nach diesen tilgungsfreien Anlaufjahren kommt die Tilgung hinzu, weshalb sich die Monatsraten erhöhen. Die Kreditnehmer zahlen ab dann gleichhohe monatliche Annuitäten. 

 

Endfälliges Darlehen:
Die Alternative zum Annuitätendarlehen ist das endfällige Darlehen. Hier liegt die Laufzeit bei maximal zehn Jahren und der Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen, bei dem kontinuierlich getilgt wird, werden beim endfälligen Darlehen mit der Monatsrate lediglich die Zinsen und keine Tilgung gezahlt. Am Ende der Laufzeit wird der komplette Kreditbetrag in einer Summe zurückgezahlt. Die Kreditnehmer müssen zu diesem Zeitpunkt also den kompletten Restschuldbetrag parat haben. Aus diesem Grund wird das Annuitätendarlehen häufiger ausgewählt. 

 

Zinskonditionen von „Altersgerecht Umbauen“ 159

 

Sollzins pro Jahr
(effektiver Jahreszins)
Laufzeit Tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung
3,07 % ( 3,11 % ) 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre max. 5 Jahre
3,17 % ( 3,22 % ) 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre max. 10 Jahre
3,12 % ( 3,17 % ) 11 bis 20 Jahre 1 bis 3 Jahre 5 Jahre
3,26 % ( 3,31 % ) 11 bis 20 Jahre 1 bis 3 Jahre 10 Jahre
3,13 % ( 3,18 % ) 21 bis 30 Jahre 1 bis 5 Jahre 5 Jahre
3,29 % ( 3,34 % ) 21 bis 30 Jahre 1 bis 5 Jahre 10 Jahre

 

Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) Laufzeit und Zinsbindung
3,30 % ( 3,35 % ) 4 bis 10 Jahre